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    Freitag, 2. Juni 2023, 10:00 Uhr
    Freitag, 2. Juni 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Der Unterschied zwischen Recht und Gesetz

    • Der Krefelder Strafrechtler Dr. Stefan Tierel gibt Auskunft über den Tatbestand der Nötigung und das Wesen einer „kriminellen Vereinigung“; Prof. Ralf Höcker (Köln) klärt über Präventivhaft und Unterbindungsgewahrsam auf, im Interview mit Dr. Hans-Georg Maaßen geht es ganz grundsätzlich um den Rechtsstaat, und Dr. Alexander Christ gibt einen kurzen Überblick über die laufenden Corona-Prozesse. Moderation: RA Carlos A. Gebauer

    Kommentare
    AndrejK
    Bin kein Jurist, sondern Mathematiker, aber begeisterter und regelmäßiger Hörer dieser ganz ausgezeichneten Serie. Ein besonders gelungener Abschnitt umfasst die Ausführungen von Hans-Georg Maaßen und Carlos Gebauer zu den Problemen positivistische r Rechtsauffassun gen. Daß Gesetz und Recht nicht austauschbare Synonyme sind und daß nicht alles, was Gesetz ist, auch rechtens sein muß, sind immens wichtige Aussagen. Umgekehrt kann auch Recht sein, was nicht in Gesetzesform gegossen ist, nämlich durch Natur- und Gewohnheitsrech t oder tradiertes Recht.
    Die Implikationen dieser Unterscheidunge n sind von enormer Wichtigkeit für die Freiheit des einzelnen ebenso für die Selbstbeschränkung des Staates.
    Die Frage lautet: wie kann dies einer breiten Bevölkerungssc hicht zugänglicher und bewußter gemacht werden ?

    Buchfunk
    Rechtsempfinden und Gesetzesbewusst sein verschwimmen,ab er Maaßen verschlimmert es noch.Jeder muss sich im Rechtsstaat ohne Extrawürste dem Gesetz fügen!Ein Recht hat man oder nicht,und jedes Recht impliziert im Gegenzug eine Pflicht.Was Maaßen "Recht" nennt,ist in Wahrheit das Rechtsempfinden und das ist seiner Natur nach wie das "gesunde Volksempfinden",auf das sich die Nazis beriefen und an das sie appellierten;nu r haben die Deutschen heute ein ganz anderes Rechts- und Unrechtsempfind en als damals.Man kann sich bei Vergleichen mit dem NS nicht die Rosinen herauspicken.Der entscheidende Unterschied ist das Analogieverbot, das es weder in der UdSSR noch im NS gab.Das Rechtsempfinden ist etwas ganz anderes!Es ist kein juristischer Begriff,es kann keiner sein kann."Recht", im Sinne von "right",französisch "droit" ist ein klarer Begriff,aber Maaßen sagt Recht und meint Rechtsempfinden ,so als bewahre ein gesunder Instinkt(der nicht kodifiziert werden kann,)vor Relativismus, appelliert an dies Rechtsempfinden und knüpft es an die Absicht der Väter des GG:Ungehorsam,w enn ein Gesetz ungerecht ist;als Soldat:wenn ein Befehl unrechtmäßig ist.Ein festgeschrieben er Appell an das überfordert e Individuum fürs gute Gewissen der Gründerväter.Man kann Rechtsempfinden /Unrechtsbewusst sein nicht erzwingen,selbs t gewählte Richter können uns nicht vor Willkür schützen,wenn die Volksseele kocht.Wenn Unrecht(per Gesetz)zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht.Ius&Lex verwechseln Angelsachsen nicht!
    Buchfunk
    Diese Folge war insgesamt zu verschwommen für Laien.Ich finde,Ihr solltet mal eine ganze Folge dem Analogieverbot widmen.Das Analogieverbot ist der wahre Kern des Rechtsstaats.Nur indem man das Analogieverbot unter die Lupe nimmt,kann man Linken wie Rechten plausibel,einfa ch und unmissverständlich erklären,weshal b der Staat unter Stalin und unter Mussolini kein Rechtsstaat, sondern ein Willkürstaat war.Das Rechtsempfinden kann man nie völlig mit den Gesetzen zur Deckung bringen, auch nicht mit der so schwer ins englische übersetzbar en Zauberformel "Recht und Gesetz".Deswegen stehen gerade für Menschen mit besonderer Sensibilität für Gerechtigkeit die religiösen Gesetze über den weltlichen Kodizes,denn bei Gott gilt kein Analogieverbot, sondern sogar Analogiegebot.
    Ortelsburg
    Die Ausführungen von Herrn Tiefel zur "kriminellen Vereinigung" sind für mich auch bei dreimaligem Nachhören nicht ganz verständlich. Besonders der Satz über den früheren Richter Fischer und die Höchststrafe und eine mißverständliche Formulierung sind mir unklar.
    So sehr ich damit übereinstim me, daß ein Gesinnungsstraf recht gefährlich wird, so wundere ich mich doch, daß Tiefel meint, das Ziel der Klimakleber sei die Behinderung der Autofahrer. Das doch gerade nicht! Sie sagen doch immer, daß sie von der Politik/Regierung Maßnahmen erwarten. Das ist keine von einem "bösen" Staat unterstellte Absicht, sondern es wird ganz ausdrücklich gesagt. Die Millionärsgöre Luisa hat die Klebereien auch verteidigt, es hülfe ja doch nichts anderes, um den Staat zum Handeln zu bewegen!
    Aber besten Dank für die Unterweisung über "Recht und Gesetz"! Sehr erhellend! Das hat für mich einiges klarer gemacht. Seltsam, daß ein so kluger Kopf wie Maaßen für "gefährlich" gehalten wird. Oder gerade deswegen?

    Ortelsburg
    PS: Entschuldigung. Tierel ist richtig.

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